Allgemeine Geschäftsbedingungen SMS im Festnetz

1 Gegenstand der Bedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für den Materna-Dienst „SMS im Festnetz“ (im Folgenden: „Dienst“). Der Dienst ermöglicht dem Kunden das Senden von SMS an andere Festnetz-Teilnehmer im Inland und Mobilfunk-Teilnehmer im In- und Ausland. Ferner ermöglicht der Dienst dem Kunden Kurzmitteilungen zu empfangen.

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes ist ein SMS-fähiges Endgerät und die Einrichtung der Rufnummernanzeige für den Anschluss. Diese Voraussetzungen sind nicht Bestandteil des Dienstes und somit nicht Gegenstand von Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Materna.

Der Kunde kann sich bei seiner Telefongesellschaft erkundigen, ob dieser Dienst unterstützt wird.

2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die jeweilige Nutzung des Dienstes zustande. Einer Kündigung bedarf es daher nicht.

Sobald der Kunde den Dienst erstmalig in Anspruch nimmt, erhält er umgehend eine SMS von Materna mit dem Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der weiteren Nutzung des Dienstes zugrunde liegen und die Möglichkeiten der Kenntnisnahme. Die Registrierung erfolgt automatisch beim Versand der ersten weiterzuleitenden SMS durch den Kunden und wird in Form einer Willkommen-SMS bestätigt.

Der Kunde erklärt mit jeder Nutzung des Dienstes sein Einverständnis zur Nutzung seiner Daten zu Abrechnungszwecken.

3 Leistungsbeschreibung

Im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Dienstes stellt Materna dem Kunden die nachfolgend beschriebenen Leistungen zur Verfügung.

3.1 Versand von SMS-Kurznachrichten

Der Dienst ermöglicht dem Kunden, von seinem Festnetzanschluss mit einem SMS-fähigen Endgerät über die technische Plattform der Materna Kurznachrichten an Rufnummern von Festnetzanschlüssen in Deutschland zu versenden. Die Versendung von Kurznachrichten an Rufnummern von Mobilfunkanschlüssen im In- und Ausland ist möglich, soweit der jeweilige Netzbetreiber eine entsprechende Vereinbarung mit den beteiligten Telefongesellschaften abgeschlossen hat. Abhängig von den technischen Möglichkeiten des SMS-fähigen Endgerätes kann eine Kurznachricht aus bis zu 708 alphanumerischen Zeichen, aber auch aus Binärdarstellungen (Bilder, Klingeltöne) bestehen. Außerdem wird die Rufnummer des Anschlusses übermittelt, von dem die Kurznachricht versandt wird.

3.2 Zustellung

Die Zustellung versandter Kurznachrichten wird wie folgt veranlasst:

Befindet sich die Zielrufnummer im deutschen Festnetz und es ist ein SMS-fähiges Endgerät registriert, so wird die sofortige Übermittlung unmittelbar eingeleitet. Ist für die Zielrufnummer kein SMS-fähiges Endgerät registriert, erfolgt die Umwandlung in eine Sprachnachricht. Täglich in der Zeit zwischen 7.00 und 23.00 Uhr erfolgt der Anruf bei der Zielrufnummer und nach Entgegennahme des Anrufes die Übermittlung per Sprachausgabe. Sofern eine Kurznachricht während des ersten Zustellversuches nicht übermittelt werden kann, erfolgt eine Zwischenspeicherung. Es werden mindestens zehn Zustellversuche unternommen. Kurznachrichten, die dennoch nicht übermittelt werden konnten, werden gelöscht.

Befindet sich die Zielrufnummer im deutschen oder in einem internationalen Mobilfunknetz, so wird die Nachricht umgehend über einen Dienstleister an die Zusteller im jeweiligen Zielnetz weitergeleitet. Hinsichtlich des Versandes kann Materna lediglich die ordnungsgemäße Übergabe der Nachrichten an den Dienstleister zusichern. Auf die Übertragung der Daten in Zielnetze hat Materna keinen Einfluss.

3.3 Empfang von SMS-Kurznachrichten

Bei ankommenden Kurznachrichten leitet Materna entweder sofort die Zustellung zum SMS-fähigen Endgerät ein oder übermittelt die Nachricht nach der Umwandlung als Sprachnachricht.

3.4 Versendung von SMS-Kurznachrichten als E-Mail oder Fax

Nach besonderer Adressierung durch den Kunden werden SMS-Kurznachrichten von Materna als Fax an Rufnummern von Anschlüssen in Deutschland oder als E-Mail versandt.

3.5 Beschränkungen der Mobilfunknetzbetreiber

Beschränkungen der Mobilfunknetzbetreiber oder des empfangenden Endgerätes können dazu führen, dass eine SMS mit mehreren Segmenten nicht vollständig übertragen werden kann.

3.6 Sperre

Materna behält sich vor, die Leistung vorübergehend zu unterbrechen, zu beschränken oder einzustellen, d. h. einzelne Rufnummern automatisiert für die Dienstnutzung zu sperren. Diese Beschränkungen können insbesondere durch hohe Übertragungsraten oder kontinuierliche und wiederholte Übermittlung einzelner Nachrichten, die den Verdacht einer technischen Störung nahelegen, zu einer zeitlich begrenzten oder auch dauerhaften Sperrung des Dienstes führen.

4 Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:

a) das nutzungsabhängige Entgelt ist entsprechend der unter https://sms-im-festnetz.de/infos/preise/ veröffentlichten Preise fristgerecht zu zahlen. Bei nicht fristgerechter Zahlung durch den Kunden hat dieser die der Materna entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das die Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat.

b) den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen. So ist insbesondere das Versenden von bedrohenden und belästigenden Nachrichten ebenso unzulässig wie der Versand von Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten oder der Hinweis auf solche Informationen.
Dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. Auch Informationen, die das Ansehen der am Versand der SMS im Festnetz beteiligten Telefongesellschaften und/oder der Materna schädigen können, sind zu unterlassen.

Materna ist berechtigt, im Falle eines erheblichen Verstoßes, bei schwerwiegenden Verstößen und auch im Falle eines begründeten Verdachts, gegen die dem Kunden obliegenden Pflichten den Dienst auf Kosten des Kunden zu sperren.

5 Nutzung durch Dritte

Der Kunde hat das nutzungsabhängige Entgelt zu entrichten, das durch Benutzung des Dienstes von seinem Anschluss entstanden ist. Das gilt sowohl für befugte als auch für unbefugte Nutzung, sofern er diese Nutzung zu vertreten hat.

6 Zahlungsbedingungen

6.1 Das Entgelt ist nach Erbringung der Leistung zu zahlen. Die aktuellen Preise sind unter https://sms-im-festnetz.de/infos/preise/ veröffentlicht.

6.2 Die Berechnung der von Materna erbrachten Leistungen erfolgt entweder über die Rechnung der Telefongesellschaft, bei der das SMS-fähige Endgerät angeschlossen ist, oder über eine separate Rechnung gegenüber dem Kunden.

6.3 Materna behält sich vor, ein Inkassounternehmen mit dem Einzug nicht fristgerecht bezahlter Rechnungen zu beauftragen. Dadurch bedingte weitere Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

7 Ausschluss von Einwendungen

Sofern Einwendungen gegen die Höhe des in Rechnung gestellten nutzungsabhängigen Entgelts geltend gemacht werden, sind diese Materna umgehend nach Zugang der Rechnung schriftlich bekanntzugeben. Einwendungen müssen innerhalb von acht Wochen ab Rechnungsdatum bei Materna eingegangen sein. Wenn innerhalb des vorgenannten Zeitraums keine Einwände erhoben werden, gilt die Rechnung als genehmigt. Ein besonderer Hinweis auf diese Folge erfolgt in der Rechnung. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

8 Verzug

8.1 Bei einem Zahlungsverzug ist Materna berechtigt, den Zugang zu SMS im Festnetz unter den Voraussetzungen des § 45k Abs. 2 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) auf Kosten des Kunden zu sperren.

8.2 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt vorbehalten.

8.3 Gerät Materna mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen des TKG.

9 Entstörung

Störungen ihrer technischen Einrichtungen wird Materna im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen.

10. Nutzung von Daten durch Materna

10.1 Materna darf Verbindungsdaten zur bedarfsgerechten Gestaltung der Dienstleistung sowie Bestandsdaten zur Beratung, Werbung oder Marktforschung verarbeiten und nutzen, sofern der Kunde dem nicht widersprochen hat.

10.2 Der Kunde hat die Möglichkeit, der Nutzung der Daten gem. Ziffer 10.1 durch
a) Anruf bei der Materna-Hotline +49(231)5599-111
b) eine Email an fsms(at)annyway.de
zu widersprechen.

Die Materna-Kurzwahlnummer 9999 gem. a) dieser AGB-Ziffer darf nur zu dem dort angegebenen Zweck des Widerspruchs zur Nutzung der Daten gem. Ziffer 10.1 benutzt werden. Der Versand von mehr als zwei SMS an diese Kurzwahlnummer kann aus technischen Gründen zu einer Berechnung der zusätzlichen SMS führen.

11 Sonstige Bedingungen

11.1 Wenn der Kunde die Leistungen der Materna seinerseits als Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit nutzen will, so ist dies nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit Materna zulässig.

11.2 Der Kunde darf die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Materna auf einen Dritten übertragen.

11.3 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes bleiben unberührt.

11.4 Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit Vollkaufleuten, öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand Dortmund. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Stand 11.04.2017